Benutzerordnung - Stand Jänner 2019

Allgemeines:

Diese Benutzerordnung regelt die Benützung von Räumlichkeiten im Haus zur Marienlinde (HzM) mit Laurenzisaal (Saal), Klause, Chorraum, Jungscharraum und Mountain-Pub.

Veranstaltungen und Veranstalter:

Das HzM ist für alle Veranstalter und für alle religiöse, kulturelle und sonstige Veranstaltungen, Zusammenkünfte und Sitzungen (nachstehend kurz Veranstaltungen genannt) nutzbar, soweit der Inhalt dieser Veranstaltung nicht gegen Gesetz, gute Sitten und/oder religiöses Empfinden verstößt. Bei Terminkollisionen haben heimische und/oder große Veranstaltungen Vorrang, ansonsten ist der Zeitpunkt der früheren Anmeldung maßgeblich.

Anfragen zu und Vorbereitung einer Veranstaltung:

Für Anfragen, Vorbereitungen und Klärung offener Fragen zu einer Veranstaltung im HzM stehen die MitarbeiterInnen des

  • Gemeindeamts (während der Dienstzeit) 05516-2213

und unsere Veranstaltungskoordinatorin

  • Sabine Hagspiel 0664-6450520

gerne zur Verfügung.

Anmeldung einer Veranstaltungen:

Die Terminreservierung (Eintrag in den HzM-Reservierungskalender) und Anmeldung zu einer Veranstaltung im HzM ist von den MitarbeiterInnen des Gemeindeamts vorzunehmen – siehe Reservierungsanfrage

Bewirtung im HzM:

  • Zur Zeit nur durch Catering Service.
  • Eine Selbstbewirtung ist auch möglich – Details sind mit der Veranstaltungskoordinatorin Sabine Hagspiel zu klären
  • Die Barbewirtung steht grundsätzlich nur dem Saalwirt zu. Ausnahmen sind daher nur mit Zustimmung des Saalwirts möglich
  • Der Veranstalter vereinbart mit der Veranstaltungskoordinatorin und/oder mit dem Saalwirt die Bewirtung mit Speisen, Getränken (oder Bereitstellung) und den Tischschmuck

Durchführung von Veranstaltungen:

  • Schlüsselausgabe beim Gemeindeamt
  • Betisch- und Bestuhlung können vom Veranstalter selber oder über das Gemeindeamt von den Gemeindearbeitern durchgeführt werden
  • Den Tischschmuck kann der Veranstalter selber bringen oder von der Veranstaltungskoordinatorin oder dem Saalwirt bringen lassen. Im 2. Fall werden die Kosten an den Veranstalter weiterverrechnet
  • Der Veranstalter ist verpflichtet, die festgelegte Sperrstunde (03,30 Uhr letztes Getränk, 04,00 Uhr Saal muss geräumt sein) einzuhalten. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass die an der Veranstaltung teilnehmenden Personen zeitgerecht den Saal verlassen haben
  • Der Veranstalter ist verpflichtet, einen Ordnungsdienst zu bestellen und zu bezahlen, besonders wenn es sich um eine „kritische“ Veranstaltung handelt und/oder er von der Gemeinde, Pfarre oder dem Saalwirt dazu aufgefordert wird. Ansonsten genügen eine oder zwei Vertrauenspersonen des Veranstalters, verantwortungsbewusst die Oberaufsicht bei der Veranstaltung wahr zu nehmen
  • Der Veranstalter ist verpflichtet, den Feuerwehrleuten je zwei Getränke (und wenn bewirtet je ein Essen) für den Sicherheitsdienst zu bezahlen
  • Die Technik im Laurenzisaal – Lautsprecheranlage, Lichtanlage, Beamer und Leinwand, TV, Internet, u.a. – kann nur durch die Saaltechniker oder nur nach vorheriger intensiven Einschulung durch die Saaltechniker genutzt werden. Die erforderlichen Technikerstunden sind gemäß Tarifordnung vom Veranstalter zu vergüten. Der Veranstalter ist verpflichtet, dem diensthabenden Saaltechniker zwei Getränke (und wenn bewirtet ein Essen) zu bezahlen
  • Die Reinigung des Saals wird vom Reinigungsdienst des Saals durchgeführt. Bei Reinigungserfordernis über den Normalaufwand hinaus, insbesondere bei Bar- /Thekenbetrieb, bei ausgeschütteten Getränken, bei Nichtwegräumen von mitgebrachtem Dekorationsmaterial / Sonstigen Utensilien und bei nicht besenreinem Hinterlassen der Räumlichkeiten, werden dem Veranstalter zusätzliche Kosten laut Tarifordnung in Rechnung gestellt
  • Für Beschädigungen an Haus und Inventar hat im Regelfall der Veranstalter aufzukommen, auch wenn der Beschädiger nicht ermittelbar ist
  • Nach der Veranstaltung werden dem Veranstalter von der Hausverwaltung die vereinbarten Benützungsbeiträge, Techniker- und Mehrreinigungsstunden und mögliche Schadensersätze vorgeschrieben. Die Bewirtung wird vom Saalwirt dem Veranstalter direkt in Rechnung gestellt

Zusätzliche Bestimmungen bei Selbstbewirtung:

  • Bei Selbstbewirtung stellen das HzM dem Veranstalter bei Bedarf Küche, Geschirr, Besteck, Tischtücher, Geschirrspüler und eine Küchenaufsicht zur Verfügung; diese kontrollieren vor und nach der Veranstaltung die Räumlichkeiten und Geräte. Der Veranstalter verpflichtet sich, Beschädigungen oder Verluste an Haus und Inventar, zu Bruch gegangene Gläser und Porzellan und andere besonderen Vorkommnisse der Veranstaltungskoordinatorin umgehend zu melden
  • Bei Selbstbewirtung übernimmt der Veranstalter sämtliche Pflichten, die ansonsten dem Saalwirt obligen (Einhaltung der Bestimmungen Gewerbeordnung, Hygiene, Jugendschutz, jegliches Alkoholverbot unter 16 Jahren, keine Bargetränke unter 18 Jahren, Sperrstunde, WC-Notdienst, Einhaltung Sperrstunde (siehe oben), Räumung der Räumlichkeiten, u.a.)
  • Bei Selbstbewirtung verpflichtet sich der Veranstalter sofort oder bis spätestens 08.30 Uhr des Folgetages die mitgebrachten Dekoration und sonstige Utensilien zu entfernen, die benützten Räumlichkeiten besenrein, die Küche sauber und die Geräte in gereinigtem Zustand zurückzugeben, das heißt: Geschirr, Gläser und Besteck sind gespült und verräumt, Getränkeflaschen und Leergut sind verräumt, Essensreste und Müll sind entsorgt, die Arbeitsflächen in der Küche samt Herd und das Waschbecken sind geputzt, die Tische im Saal sind abgeputzt, u.a.
  • Nach der Veranstaltung sind alle verwendeten Geräte (auf der Bühne und in der Küche), die Lüftung in Saal / Küche und alle Lichter (einschließlich WC) auszuschalten und die Türen zu versperren
  • Bei Selbstbewirtung zahlt der Veranstalter einen eigenen Bewirtungsbeitrag. Die Benützung der Kaffeemaschine und Beschädigungen und Verluste werden, auch wenn der Beschädiger nicht ermittelbar ist, dem Veranstalter zusätzlich in Rechnung gestellt.

Sonstige Regelungen:

  • Ein Veranstalter hat alle erdenklich notwendigen Sicherheitsmaßnahmen zu setzen oder einzuhalten, damit Schäden an Menschen und Sachen möglichst verhindert werden
  • Die Zufahrt zum HzM ist während einer Veranstaltung stets frei zu halten und darf nicht durch parkende Autos verstellt werden
  • Im HzM gilt generelles Rauchverbot. Rauchen ist nur außerhalb des Hauses an den gekennzeichneten Plätzen erlaubt
  • Im HzM darf offenes Licht / Feuer (Kerzen) nicht verwendet werden. Ausnahmen sind bei Anmeldung der Veranstaltung zu besprechen. Ebenso sind die Verwendung von brennbaren Flüssigkeiten und Gas in allen Räumen untersagt
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